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Termine Patientenverfügung 2025 (Arzt und Dr. Freyer)
  • in Zeiselmauer: jeder letzter Donnerstag des Monats, 9:00 – 12:00.
    Die Kanzlei ist rollstuhlgerecht und barrierefrei.

Termine 2025:

30. Jänner 2025
27. Februar 2025
27. März 2025
24. April 2025
12. Juni 2025
28. August 2025
25. September 2025
30. Oktober 2025
27. November 2025

  • in 1090 Wien: jeder Dienstag ab 17:00

Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung Kontakt

Patientenverfügung und Erwachsenenvertretung

Mediation

Mediation ist ein Verfahren zur außergerichtlichen Lösung von Konflikten. Die Parteien erarbeiten in eigener Verantwortung gemeinsam optimale Lösungen.

Ein*e Mediator*in leitet die Gespräche und ist für den Rahmen und den Ablauf der Mediation verantwortlich. Hierbei unterliegen Mediator*innen der Verschwiegenheitspflicht. Sie sind verpflichtet Tatsachen, die ihnen im Rahmen der Mediation oder sonst bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Die Parteien können die*den Mediator*in frei aus einer Liste der eingetragenen Mediator*innen, die beim Bundesministerium für Justiz geführt wird, wählen.

Für eine Mediation bedarf es zwei oder mehrerer Menschen, die miteinander einen Konflikt haben und eine*n neutrale*n Mediator*in. Dabei müssen sich die Parteien des Konfliktes untereinander bewusst sowie verhandlungsfähig sein. Weiters ist die Absicht der Beteiligten, den Konflikt auf dem Verhandlungsweg zu lösen, erforderlich.

Ablauf einer Mediation

Zunächst bemüht sich die*der Mediator*in eine Gesprächsbasis zu schaffen, erläutert Ziele, Ablauf und Regeln der Mediation und schließt eine Mediationsvereinbarung mit den Parteien ab. Sodann erhält jede Partei die Möglichkeit, ihren Standpunkt zu schildern. Die*der Mediator*in wirkt unterstützend in der Herausarbeitung der verschiedenen Sichtweisen des Konfliktes mit, ohne diese zu bewerten. Auf Basis der Wünsche und Ziele der Parteien werden alle denkbaren Lösungswege besprochen und der für die Beteiligten beste herausgearbeitet. Zum Schluss einer Mediation findet die schriftliche Abfassung eines Mediationsvertrages statt, der von den Parteien unterzeichnet wird. (Beispielsweise ist dieser Mediationsvertrag im Falle einer Scheidung geeignet, dem Gericht für eine einvernehmliche Scheidung vorgelegt zu werden.)

Vorteile einer Mediation

Die Mediation weist einige Vorteile gegenüber einem potenziell bevorstehenden gerichtlichen Verfahren auf. Mediation führt oft zu einem schnelleren Ergebnis als ein Gerichtsverfahren. Weiters ist Mediation freiwillig und die Lösung kommt von den Parteien selbst – niemand entscheidet anstelle der Parteien. Dadurch ist die Mediation ein sehr faires Verfahren und es kann daraus für alle Beteiligten die beste Lösung resultieren. Nicht unbeachtlich ist auch, dass die Mediation ein relativ kostengünstiges Verfahren darstellt und nicht wie in einem Gerichtsverfahren das Risiko besteht, allenfalls die Kosten des Gegners ersetzen zu müssen, da in der Mediationsvereinbarung auch die Kosten festgelegt werden.

Mediation kann in vielen Bereichen sinnvoll sein. Vor allem im Rahmen des Familienrechts oder Nachbarschaftsrechts – welche Spezialgebiete der Kanzlei Dr. Freyer darstellen – kann eine Mediation sehr wirkungsvoll sein. Sie kann eine bevorstehende einvernehmliche Scheidung erleichtern oder die Einigung zwischen Nachbarn bewirken.

Frau MMag. Dr. Susanne Freyer ist neben Ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin auch als zertifizierte Mediatorin tätig.

Termine können telefonisch unter 02242-20300 vereinbart werden.

MMag. Dr. Susanne Freyer

Die Mediatorin