Die Frage „Verschenken oder Vererben“ von zumeist hart erarbeiteten Vermögenswerten an die nächste Generation bedarf verantwortungsvoller Beratung.
Im Rahmen des Erstgesprächs erläutern wir Fragen der formellen Gestaltung, der Rechtssicherheit und der zu erwartenden Kosten.
Gleichfalls kann die Überlegung, ob ein Testament handschriftlich oder fremdhändig errichtet werden soll, und in welcher Form das zu erfolgen hat, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, in einer mündlichen Erstberatung besprochen werden. Bei einfachen Sachverhalten ist auf Wunsch auch die handschriftliche Abfassung eines solchen Testaments in meiner Anwesenheit möglich. Zu empfehlen ist jedenfalls die Registrierung des Testaments, um sicherzustellen, dass es im Anwendungsfall auch gefunden wird.
Daneben berate ich Sie auch gerne bei Fragen erbrechtlicher Ansprüche aus einer bereits aktuellen Verlassenschaft.
Bei komplexen Sachverhalten biete ich auf Wunsch auch an, die mündliche Beratung anschließend auch noch schriftlich zusammenzufassen und allenfalls auch noch gewisse Unterlagen einzuarbeiten. Dies kann bei Meinungsverschiedenheiten im Familienverband oder zwischen sonstigen Erben dazu dienen, rasch Klarheit über die rechtliche Situation zu haben und allfällige Konfliktfelder möglichst früh zu erkennen und zeit- und ressourcensparend lösen zu können.
Die Erstberatung verrechne ich grundsätzlich mit einer Pauschale von € 390,- inkl. USt, wenn sie eine Stunde (oder auch länger) dauert – gleich, ob sie bei mir in der Kanzlei oder bei Ihnen zu Hause stattfindet.